Aktuelles
"Söchtenauer Geschichte(n)"
on Josef Almanstötter verfasste Buch kann im Rathaus und in der Raiffeisenbank Söchtenau zum Preis von
18 Euro erworben werden.
Informieren Sie sich über die Geschichte Söchtenaus!
Als Geschenk hervorragend geeignet!
Ergänzungsbroschüre zum Bildband "Schwabering und Umgebung"!
Zu dem im November 1993 herausgegebenen Bildband "Schwabering und Umgebung" wurde von Josef Almanstötter eine Ergänzungsbroschüre erstellt. In dieser Broschüre sind Auszüge aus dem Archiv der Pfarrei St. Peter in Schwabering enthalten. Die Broschüre ist zum Preis von 2,50 Euro bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Eichenprozessionsspinner - Infobroschüre Umweltbundesamt - PDF
Pressemitteilung - BUCHSBAUMZÜNSLER können über Wertstoffhöfe, Grüngutcontainer und Kompostieranlagen entsorgt werden! - PDF
Mikrozensus 2019 - Pressemitteilung - PDF
Abwasserbeseitigung - Wichtige Informationen für Einleiter - PDF
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 - PDF
Küchen- und Speiseabfallsammlung ab 01.01.2017 - PDF
Bioabfälle getrennt sammeln - PDF
Abfallgebührenermäßigung in besonderen Härtefällen
Aufgrund der Verwaltungsrichtlinie des Landratsamtes Rosenheim vom 16.12.2013 wird privaten Haushalten
- in denen ständig eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.a.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind,
- in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
in Anwendung der Härtefallregelung des § 6 Abs. 4 die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte um 50 % der Normalgebühr für eine 80-Liter-Restmülltonne (4,85 € monatlich) ermäßigt. Der Antrag auf Gebührenermäßigung (als PDF) ist schriftlich bei der Gemeinde Söchtenau einzureichen.
Grünabfälle
Ein Kubikmeter Grünabfälle ist kostenfrei
Die Entsorgung von Grünabfällen auf den Wertstoffhöfen in den Gemeinden des Landkreises ist nicht in jedem Fall gebührenfrei. Darauf hat jetzt das Sachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht. Aus gegebenem Anlass erinnert es daran, dass Privatpersonen bis zu 1 Kubikmeter Grün- und Gartenabfälle pro Anlieferung und Tag kostenlos abgeben können.
Für jeden weiteren Kubikmeter Grünabfälle sind jeweils fünf Euro zu entrichten. Im Unterschied zu Privatpersonen gibt es bei Gewerbetreibenden keine Freimengen. Ab dem ersten Kubikmeter sind jeweils acht Euro fällig. Hinzu kommt, dass Gewerbetreibende nur dann an den Wertstoffhöfen anliefern dürfen, wenn ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Grundsätzlich empfiehlt das Sachgebiet Abfallwirtschaft Gewerbetreibenden, ihre Grünabfälle bei den Kompostieranlagen zu entsorgen. Diese befinden sich in Noderwiechs (Markt Bruckmühl), Aham (Gemeinde Eiselfing) und Weiher (Gemeinde Aschau i. Chiemgau). Dort sind auch die jeweiligen Anlieferpreise zu erfragen.
Das Landratsamt Rosenheim bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Regelung in der Abfallgebührensatzung. Mit der Müllgebühr ist die Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen, wie auch der Grünabfälle, im „haushaltsüblichem Rahmen“ abgedeckt. Für darüber hinaus gehende Mengen werden zusätzliche Gebühren fällig.
Der Landkreis Rosenheim nimmt jährlich mehr als 360.000 Kubikmeter Grünabfälle an, aus denen rund 18.000 m³ Kompost hergestellt werden. Ein kleinerer Anteil wird zur Energieerzeugung genutzt.
Müllabfuhrtermine - siehe Menüpunkt Müllabfuhr/Wertstoffhof
Stellenausschreibung - siehe Menüpunkt Stellenausschreibungen
Pressemitteilung - Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
siehe Menüpunkt "Formulare"