Jeder der zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer*in war, muss im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben, damit die Grundstücke neu bewertet werden können.
Die neue Grundsteuer ist dann erstmalig ab dem Jahr 2025 zu entrichten.
Die Grundsteuererklärungen können Sie über Elster (www.elster.de) oder auf Papier abgeben.
Die Vordrucke stehen Ihnen ab dem 01. Juli 2022 im Internet, in Ihrem Finanzamt oder bei uns im Rathaus der Gemeinde Söchtenau zur Verfügung.
- Checkliste für ein Wohngrundstück (Grundsteuer B)
- Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern 2022
- Grundsteuerreform 2022 in Bayern FAQ`s
- Grundsteuerreform Bayern – Was gehört zur Grundsteuererklärung
weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de - Es wurde eine Informationshotline eingerichtet welche Sie von
Mo – Do: 08.00 – 18.00 Uhr & Fr: 08.00 – 16.00 Uhr
unter der Telefonnr. 089/30700077 erreichen.