Ab dem 01.11.2023 wird das digitale Bauantragsverfahren für den Landkreis Rosenheim verbindlich eingeführt. Nähere Informationen folgen in Kürze.

Unter nachstehendem Link können Sie sich beim bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über die Themen “Bauantrag & Baugenehmigung” informieren. ⇒ https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauantragundgenehmigung/index.php

Gerne können Sie sich von Montag – Donnerstag auch an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Gnatz wenden.
Karin Gnatz
Tel. 08055 9079 – 22
E-Mail: karin.gnatz@soechtenau.de

⇒Wir weisen darauf hin, dass baurechtliche Anträge, die in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden müssen, spätestens am Montag der zweiten Woche vor dem Sitzungstermin vollständig vorliegen müssen. Der Antrag ist bis dahin in Papierform und als PDF Datei vorzulegen. Später eingereichte Anträge können erst in der nächsten Sitzung behandelt werden.

Die Gemeinde hat gemäß § 36 Abs. 2 BauGB zwei Monate Zeit über das Einvernehmen zum Antrag zu entscheiden.