Wertstoffhof Söchtenau
(Einrichtung des Landkreises Rosenheim)

Wertstoffhof SöchtenauBarweg 12
83139 Söchtenau
(beim Sportplatz)

Öffnungszeiten (ganzjährig):
Dienstag: 07:00 Uhr – 11:00 Uhr
Mittwoch: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Samstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Abfallgebühren

Gebühren Wertstoffhof

Mehr erfahren:

Die Entsorgung von Grünabfällen auf den Wertstoffhöfen in den Gemeinden des Landkreises ist nicht in jedem Fall gebührenfrei.
Darauf hat jetzt das Sachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht. Aus gegebenem Anlass erinnert es daran, dass Privatpersonen bis zu 1 Kubikmeter Grün- und Gartenabfälle pro Anlieferung und Tag kostenlos abgeben können.

Für jeden weiteren Kubikmeter Grünabfälle sind jeweils fünf Euro zu entrichten. Im Unterschied zu Privatpersonen gibt es bei Gewerbetreibenden keine Freimengen. Ab dem ersten Kubikmeter sind jeweils acht Euro fällig. Hinzu kommt, dass Gewerbetreibende nur dann an den Wertstoffhöfen anliefern dürfen, wenn ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Grundsätzlich empfiehlt das Sachgebiet Abfallwirtschaft Gewerbetreibenden, ihre Grünabfälle bei den Kompostieranlagen zu entsorgen. Diese befinden sich in Noderwiechs (Markt Bruckmühl), Aham (Gemeinde Eiselfing) und Weiher (Gemeinde Aschau i. Chiemgau). Dort sind auch die jeweiligen Anlieferpreise zu erfragen.

Das Landratsamt Rosenheim bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Regelung in der Abfallgebührensatzung. Mit der Müllgebühr ist die Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen, wie auch der Grünabfälle, im „haushaltsüblichem Rahmen“ abgedeckt. Für darüber hinaus gehende Mengen werden zusätzliche Gebühren fällig.

Der Landkreis Rosenheim nimmt jährlich mehr als 360.000 Kubikmeter Grünabfälle an, aus denen rund 18.000 m³ Kompost hergestellt werden. Ein kleinerer Anteil wird zur Energieerzeugung genutzt.

Aufgrund der Verwaltungsrichtlinie des Landratsamtes Rosenheim vom 16.12.2013 wird privaten Haushalten

  • in denen ständig eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.a.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind,
  • in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben

in Anwendung der Härtefallregelung des § 6 Abs. 4 die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte um 50 % der Normalgebühr für eine 80-Liter-Restmülltonne (4,85 € monatlich) ermäßigt. Der Antrag auf Gebührenermäßigung (als PDF) ist schriftlich bei der Gemeinde Söchtenau einzureichen.

Müllabfuhrtermine

Abfuhrkalender Hausmülltonne 2024 (Änderungen vorbehalten)

Abfuhrplan 2024 Remondis
Abfuhrplan 2024 Chiemgau Recycling (blaue Tonne)

Abfuhrplan 2025 Chiemgau Recycling (blaue Tonne)

Umweltmobil am Wertstoffhof: 
– Dienstag 19.03.2024 13:00 Uhr – 14:30 Uhr
– Mittwoch 06.11.2024 13:00 Uhr – 14:30 Uhr


Die Entsorgung von Bauschutt ist am Wertstoffhof der Gemeinde Söchtenau nicht mehr möglich.