Bekanntmachungen
Öffnungszeiten im Rathaus
Ab dem 04.04.2022 sind wir wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten ohne zwingende Terminvereinbarung für Sie da. Es wird dennoch empfohlen für das Einwohnermeldeamt einen Termin zu vereinbaren. So vermeiden Sie längere Wartezeiten und können direkt Ihr Anliegen mit dem Sachbearbeiter klären. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unter dem Punkt „Ansprechpartner„.
Die Maskenpflicht ist ab dem 02.04.2022 grundsätzlich aufgehoben. Es wird dennoch empfohlen, freiwillig während Ihres Rathausbesuchs eine Maske zu tragen.
Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern – finden Sie unter dem Punkt „Aktuelles“ auf unserer Homepage oder Sie folgen dem nachstehenden Link: Grundsteuerreform in Bayern – Gemeinde Söchtenau
Öffentliche Bekanntmachung – über die Kindergartengebührensatzung vom 29.04.2022
Die Satzung können Sie auf der Homepage unter dem Punkt „Ortsrecht“ einsehen oder Sie folgen diesem Link → Ortsrecht – Gemeinde Söchtenau (soechtenau.de)
Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim – Sonderöffnungszeiten für Ukraineflüchtlinge
Kämmerer oder Mitarbeiter in der Finanzabteilung (m/w/d) gesucht! – Hier gelangen Sie zu den Stellenausschreibungen: Stellenausschreibung Gemeinde Söchtenau
Derzeit befinden sich Bebauungspläne in Aufstellung. Unter dem Punkt „Bauleitplanung“ gelangen Sie zu den aktuellen Verfahren.
Richtlinie für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken
Der Gemeinderat hat eine Überarbeitung der Richtlinien der Gemeinde Söchtenau für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken in der Sitzung vom 17.10.2019 beschlossen. Die Richtlinien liegen in der Gemeindeverwaltung Söchtenau während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme nieder. Des Weiteren sind die Richtlinien auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link einsehbar.
Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Wohnbaugrundstücke finden Sie hier.
STRASSENRECHTLICHE VERKEHRSANORDNUNGEN!
Bei allen Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum (Straße – Gehweg – Radweg) betreffen und berühren, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden. Diese gibt vor, wie an der Arbeitsstelle abzusperren bzw. zu kennzeichnen ist.
BITTE REICHEN SIE DEN ANTRAG FRÜH GENUG EIN, DA DIE BEARBEITUNG EINER SOLCHEN ANORDNUNG BIS ZU 4 WOCHEN DAUERN KANN!
Das Antragsformular finden Sie „hier„.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Daniel Mühlberger.
Tel. 08055/9079-15 E-Mail: daniel.muehlberger@soechtenau.de
Landratsamt Rosenheim – Stellenausschreibung Kreisheimatpfleger*in im Landkreis Rosenheim
Landratsamt Rosenheim – Informationen zur Wohnberatung
Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim – Umtauschpflicht – Führerscheine bis 2033!
Pressemitteilung – Informationen zum Solarkataster Rosenheim
Die nachstehenden Termine sind für das Jahr 2022 geplant, ob sie stattfinden oder nicht wird von dem bestehenden Infektionsgeschehen sowie der geltenden Rechtslage abhängig sein.