Am 01.01.2019 ist die neue Förderrichtlinie „Lärmsanierung“ in Kraft getreten. Diese ist Grundlage für die Gewährung von Lärmsanierungsmaßnahmen.

Derzeit werden bei der Deutschen Bahn AG die Berechnungsgrundlagen überarbeitet.

Sobald wir verlässliche Informationen von der Deutschen Bahn AG vorliegen haben, werden wir die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu einer erneuten Informationsveranstaltung mit der Deutschen Bahn AG einladen.