Gemeinde Söchtenau
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D-83139 Söchtenau
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Hier können Sie sich zum Thema Wahlen im Gemeindegebiet Söchtenau informieren.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 15.03.2020.
Die Ergebnisse der Landratswahl und der Kreistagswahl finden Sie auf der Homepage des Landkreises Rosenheim.
Hier finden Sie ab dem 09.06.2024 die Ergebnisse der Europawahl 2024.
Hier finden Sie ab dem 23.02.2025 (18:00 Uhr) die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025.
Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Angesichts der am Sonntag, den 23.02.2025 stattfindenden Wahl zum 21. Deutschen Bundestag möchten wir den Wählerinnen und Wählern frühzeitig einige Informationen zur Verfügung stellen:
- Die Gemeinde Söchtenau hat die Firma AKDB beauftragt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe zu drucken und zu versenden. Diese werden spätestens am 02.02.2025 zugestellt. Wer wahlberechtigt ist und keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich ab dem 03.02.2025 an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Söchtenau wenden.
- Wahlunterlagen können erst nach Lieferung der Stimmzettel durch das Landratsamt ausgestellt werden. Die Ausstellung kann frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgen.
- Wer vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies selbstverständlich nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments im Einwohnermeldeamt machen.
- Briefwahlunterlagen können persönlich, postalisch oder vorzugsweise online beantragt werden.
- Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Postzustellung ist bis einschließlich 18.02.2025 möglich.
- Letzter Termin für die Beantragung und Erteilung von Wahlscheinen von im Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen ist Freitag, 21.02.2025 um 15 Uhr. Bitte beachten Sie die Postzustellzeiten.
- Wer glaubhaft versichert, dass seine Wahlunterlagen verloren gegangen sind, kann bis Samstag vor der Wahl (22.02.2025) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr einen Ersatzwahlschein beantragen.
- Bis Sonntag (23.02.2025) um 15:00 Uhr kann nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ein Wahlschein beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch ein ärztliches Attest.
- Die Briefwahlunterlagen (rotes Kuvert) müssen bis spätestens Sonntag, 23.02.2025 um 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Söchtenau eingegangen sein.
- In den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen angenommen werden.
Bitte beachten Sie:
Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, tragen Sie selbst. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Gnadl unter der Telefonnummer 08055/9079-11 zur Verfügung.