Grundsteuerreform in Bayern
Jeder der zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer*in war, muss im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben, damit die Grundstücke neu bewertet werden können. Die neue Grundsteuer ist dann erstmalig ab dem Jahr 2025 zu entrichten. Die Grundsteuererklärungen können Sie über Elster (www.elster.de) oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen ab dem 01. Juli 2022 im Internet, in Ihrem Finanzamt oder bei uns im Rathaus der Gemeinde Söchtenau zur Verfügung. Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern 2022 Grundsteuerreform 2022 in Bayern FAQ`s weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de Es wurde eine Informationshotline eingerichtet welche [...]
Pflichten der Bürger im Winter
Hier können Sie sich zu den winterlichen Pflichten der Bürger informieren.
Digitaler Rechnungseingang!
Sehr geehrte Damen und Herren, seit kurzer Zeit haben wir ein E-Mail Postfach für den digitalen Rechnungseingang eingerichtet. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier - "Rathaus - Verwaltung - Bankverbindung & digitaler Rechnungseingang".
Hygienekonzept für den gemeindlichen Friedhof
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie das Hygienekonzept der Gemeinde Söchtenau für den gemeindlichen Friedhof! Hygienekonzept - Friedhof Söchtenau Vielen Dank für Ihre Kooperation!