Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Bis wann die Umtrauschfrist läuft, hängt entweder vom Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheines ab.

Pressemitteilung des Landratsamts Rosenheim (PDF)