warning-light-2946223_1920Bei allen Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum (Straße – Gehweg – Radweg) betreffen und berühren, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden. Diese gibt vor, wie an der Arbeitsstelle abzusperren bzw. zu kennzeichnen ist.

BITTE REICHEN SIE DEN ANTRAG FRÜH GENUG EIN, DA DIE BEARBEITUNG EINER SOLCHEN ANORDNUNG BIS ZU 4 WOCHEN DAUERN KANN!
Das Antragsformular finden Sie auf der Seite Formulare (Rubrik „Straßenverkehrsbehörde“).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter:

Herrn Daniel Mühlberger
Tel. 08055 9079-15
E-Mail: daniel.muehlberger@soechtenau.de