Gemeinde Söchtenau

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Digitaler Bauantrag ab 01. November 2023

Ab dem 01.11.2023 stellt das Landratsamt Rosenheim auf ein digitales Verfahren zur Einreichung von Bauanträgen um. Die Einführung hat auch Änderungen für unsere Gemeinde zur Folge:

  • Die Einreichung von Bauanträgen bei der Gemeinde endet am 31.10.2023.
  • Ab dem 01.11.2023 muss die Einreichung von Bauanträgen beim Landratsamt Rosenheim (LRA) erfolgen.
  • Die Einreichung beim LRA kann digital erfolgen – Baumappen sind nicht mehr nötig.
  • Eine Einreichung ist optional in Papierform (1-fach) beim LRA möglich.

Die Änderung betrifft folgende Anträge:

  • Bauanträge
  • Bauvoranfragen (Antrag auf Vorbescheid)
  • Tektur-Anträge
  • Anträge auf Teilbaugenehmigung
  • Anträge auf Zulassung von Abweichungen für baugenehmigungspflichtige Vorhaben von den Anforderungen der BayBO und auf Grund der BayBO erlassener Vorschriften, von Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von den Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung/ Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheides
  • Anzeigen der Nutzungsaufnahme
  • Abgrabungsanträge
  • Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs
  • Baubeginnanzeigen
  • Beseitigungsanzeigen

Ausnahmen:

Die Einreichung für nachfolgende Anträge kann weiterhin bei der Gemeinde erfolgen (3-fach in Papier).

  • Anträge auf Genehmigungsfreistellung

sowie folgende Anträge für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO:

  • Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
  • Isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
  • Isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften / Art. 63 BayBO

Die Entscheidung über diese oben genannten Verfahren wird durch die Gemeinde getroffen und dem Bauherrn schriftlich mitgeteilt.


Über nachstehenden Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim → https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/

Hier – https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag – finden Sie aktuell alle Informationen zum Thema „Digitaler Bauantrag“.


Unter nachstehendem Link können Sie sich beim bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über die Themen „Bauantrag & Baugenehmigung“ informieren. ⇒ https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauantragundgenehmigung/index.php


Gerne können Sie sich von Montag – Donnerstag auch an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Gnatz wenden.
Karin Gnatz
Tel. 08055 9079 – 22
E-Mail: karin.gnatz@soechtenau.de