Gemeinde Söchtenau
Dorfplatz 3
D-83139 Söchtenau
Anfahrt
Telefon: 08055 9079-0
Telefax: 08055 9079-10
info@soechtenau.de
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Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer
in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zu-
dem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Ver-
lassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäl-
dern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu
den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich
durch heiße Katalysatoren entzünden.