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Wasserversorgung der Gemeinde Söchtenau

Versorgungsgebiet

Hier finden Sie eine Karte, aus dem Sie das Versorgungsgebiet der Gemeinde entnehmen können.

Zuständigkeiten, Notrufnummer

Ab dem 01.02.2024 hat der Trinkwasserzweckverband Simssee die Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Söchtenau übernommen.

Notrufnummer für das Versorgungsgebiet der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage:
08036 3073-222

Weitere Informationen zum Thema Wasserversorgung finden Sie auf der Homepage des Trinkwasserzweckverbands Simssee.

Die Notrufnummer für das Versorgungsgebiet der Wasserversorgungsgenossenschaft Söchtenau finden Sie unter: www.wasser-soechtenau.de/stoerung

Gebühren und Beiträge

Informationsblatt zur Gebühren- und Beitragserhöhung ab dem 01.01.2024 hinsichtlich der Wasser- und Abwasserversorgung (PDF)

Zahlen – Daten – Fakten zur Wasserversorgung der Gemeinde Söchtenau

(Stand November 2023)

  • Länge Leitungsnetz → 35,7 km
  • Wasserförderung p.a. → 132.000 cbm
  • Fassungsvermögen Hochbehälter Osterfing → 1000 m³
  • Entnahmestellen → Brunnen Rachelsberg
  • Hydranten im Versorgungsgebiet → 97
  • Hausanschlüsse / Abnehmer → 510
  • versorgte Bürger → ca. 1700
  • Härtebereich des Wassers → 3 (=hart) / Härtegrad 17,6 dH
  • Nitratwert durchschnittlich → 16 mg

Wasserversorgung in Schadensfällen

Zur Sicherung der Wasserversorgung in Schadensfällen unterhalten wir drei Notverbünde mit der/dem:

  • Gemeinde Prutting
  • Wassergenossenschaft Söchtenau
  • WZV-Schonstetter Gruppe

Tipps zum Wassersparen

Tipps zum Wassersparen erhalten Sie auf der Website des Bundesumweltamtes.

Verfahren auf wasserrechtliche Bewilligung und auf Neufestsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes für den Brunnen in Rachelsberg

Die Gemeinde Söchtenau hat eine wasserrechtliche Bewilligung zum Entnehmen, Zutagefördern sowie Ableiten von Grundwasser und die Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes für den Brunnen Rachelsberg beantragt.

Im Verfahren ist nun eine öffentliche Bekanntmachung geplant. Hier kann jeder, dessen Belange berührt werden, Einwendungen gegen die geplante gehobene Erlaubnis sowie Bedenken und Anregungen zum Verordnungsentwurf mit Schutzgebieten erheben.

Hier finden Sie die einzelnen Antragsunterlagen: